NEUE REGELUNG VERSICHERTENKARTE 2024 ab dem 01.01.2024 gilt:         

 

 

→ bei der ersten Leistung im Quartal (z.B. Rezept/Termin) muss die Versichertenkarte vorgelegt werden!

 

Sie haben Ihre Versichertenkartezum Termin/Rezeptabholung/Videosprechstunde  vergessen? 

 In diesem Fall haben Sie eine Bringschuld von 10 Tagen. Dies lassen wir uns schriftlich von Ihnen bestätigen. Wird die Versichertenkarte in diesem Zeitraum nicht nachgereicht, müssen wir die erbrachte Leistung in Rechnung stellen (Privatleistung).

 

 

 

Sie haben die Gesundheitskarte verloren oder aufgrund eines Versicherungswechsels noch keine neue Versichertenkarte?

 In diesem Fall muss von dem Patienten/ der Patientin ein Versicherungsnachweis (Ersatzbescheinigung) bei der Krankenkasse angefordert werden.